entlastende_hifen_header.jpg Foto: D. Ende/ DRK

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Entlastende Hilfen für Pflegende

Ein Großteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen wird ganz oder teilweise von ihren Angehörigen, ihrer Familie versorgt und gepflegt. Manche Hilfebedürftigkeit beginnt mit der Übernahme des Einkaufs, dem Frühjahrsputz etc. und nimmt dann schleichend zu. In anderen Fällen kommt die Hilfebedürftigkeit überraschend auf die Angehörigen zu. Beispielsweise nach einem Schlaganfall muss die Frage, wie die Versorgung und die Pflege zukünftig sichergestellt werden kann, beantwortet werden.

Ansprechpartner

Pflegedienstleitung

Tel: 07223 9877616

pflege@drk-buehl-achern.de 

Fridolin-Stiegler-Straße 13e

77815 Bühl

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt

Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:

  • einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
  • zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
  • zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll

Wie wir Sie entlasten:

  • Kostenfreie Kurse für pflegende Angehörige oder Pflegeberatungen vor Ort, in denen über die Pflegesituation gesprochen und nach Entlastungen gesucht werden kann. Das können bspw. die Vermittlung von Pflegetechniken, der Hinweis auf Pflegehilfsmittel oder ganz konkrete Tipps zum Umgang mit Betreuungssituationen sein. Manche Kassen finanzieren auch individuelle Schulungen in der häuslichen Pflegesituation.
  • Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
  • Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
  • Demenzkranke können stundenweise einzeln betreut werden, wenn Angehörige wichtige Termine wahrnehmen müssen. 
  • Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung oder die Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen oder in Pflegeheimen genutzt werden.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit unserem/r Ansprechpartner/in für Sie, siehe oben rechts, Kontakt auf.